WHG – Beschichtung
Überall dort, wo eine Anforderung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 63) gefordert wird.
Ob für elektrisch ableitfähige in explosionsgefährdeten Bereichen, Auffangräume und Wannen oder auf befahrbaren Industriefußböden.
Überall dort, wo eine Anforderung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 63) gefordert wird.
Ob für elektrisch ableitfähige in explosionsgefährdeten Bereichen, Auffangräume und Wannen oder auf befahrbaren Industriefußböden.